Quandoo-Zusatzbedingungen für den Verkauf von Hardware
November 2021
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Zusatzbedingungen regeln die besonderen Bedingungen für unseren Verkauf von Hardware an Sie.
1.2. Stellen wir Ihnen Hardware, aus welchen Gründen auch immer, kostenlos zur Verfügung, gelten diese Zusatzbedingungen nicht, d. h. Sie können keine Gewährleistungsansprüche in Bezug auf die kostenlos zur Verfügung gestellte Hardware gegen uns geltend machen.
1.3. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Quandoo-Geschäftsbedingungen für Unternehmenspartner sowie ggf. weitere vereinbarte Zusatzbedingungen.
2. Gegenstand des Vertrags
2.1. Sie können bei uns ausgewählte Hardware erwerben. Die Module, die Sie in Ihrem Vertrag abonniert haben, sind mit der Hardware kompatibel und können auf ihr verwendet werden.
2.2. Im Übrigen sichern wir keine Eigenschaften zu und geben keine Garantien hinsichtlich des Verwendungszwecks der Hardware.
3. Bestimmungen für den Kauf von Hardware
3.1. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise, zuzüglich Versandkosten. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen für Unternehmenspartner, insbesondere die Bestimmungen über Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug.
3.2. Eigentumsvorbehalt
3.2.1. Sie erwerben das Eigentum an der Hardware erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Sie haben uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die Quandoo gehörenden Waren zugreifen (z. B. durch Pfändung oder sonstige Verfügungen). Sie sind verpflichtet, die Vorbehaltsware in einem tadellosen Zustand zu erhalten.
3.2.2. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts zurückzufordern. Wenn Sie den fälligen Kaufpreis nicht bezahlen, können wir diese Rechte im Rahmen unserer gesetzlich zulässigen Rechte geltend machen.
3.3. Gewährleistung
3.3.1. Die Gewährleistung gilt neben und zusätzlich zu allen gesetzlichen Rechten, die Sie möglicherweise in Bezug auf Verbraucher- oder andere Gesetze haben, und sollte nicht so ausgelegt werden, dass versucht wird, die Anwendbarkeit dieser Rechte auszuschließen, zu beschränken oder zu ändern.
3.3.2. Wir gewährleisten, dass die Hardware in allen wesentlichen Punkten mit der Beschreibung übereinstimmt und für einen Zeitraum von einem Jahr ab Erhalt der Hardware (Gewährleistungsfrist) in angemessener Weise funktionsfähig ist.
3.3.3. Offensichtliche Mängel bei der Lieferung der Hardware (einschließlich Falsch- oder Minderlieferung) müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Lieferung schriftlich anzeigen.
3.3.4. Wenn die Hardware einen Mangel aufweist und deshalb zu einem anderen Zeitpunkt nach der Lieferung nicht dieser Gewährleistung entspricht, müssen Sie uns den Mangel spätestens 48 Stunden nach Entdeckung des Mangels schriftlich mitteilen.
3.3.5. Wir haften nicht für nicht gemeldete Mängel.
3.3.6. Stellt sich nach angemessener Prüfung des behaupteten Mangels heraus, dass der Liefergegenstand tatsächlich mangelhaft ist, können wir als Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Ersatzlieferung). Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt hiervon unberührt. Ist unsere Nacherfüllung fehlgeschlagen, können Sie vom Vertrag zurücktreten und wir erstatten Ihnen den Preis für die mangelhafte Hardware in voller Höhe. Handelt es sich bei der fehlgeschlagenen Nacherfüllung um einen geringfügigen Mangel, besteht jedoch kein Rückzahlungs- und kein Rücktrittsrecht, sondern eine Minderung des Kaufpreises.
3.3.7. Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Maßnahmen Ihrerseits bei Aufstellung, Montage, Anschluss, Benutzung, Bedienung, Wartung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns, ebenso wenig wie Mängel, die durch natürliche Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung durch Sie oder Dritte entstehen.
3.4. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko und sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir den Liefergegenstand trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Kaufvertrages unsererseits nicht erhalten; unsere Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wir werden Sie unverzüglich informieren, wenn die Hardware nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten wollen, werden wir das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Im Falle eines Rücktritts werden wir die entsprechende Zahlung unverzüglich zurückerstatten.
4. Einbau von Modulen
4.1. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, installieren wir die von Ihnen abonnierten Module auf der Hardware. Dies gilt nicht, wenn Sie die Hardware kaufen, ohne ein Modul bei uns abonniert zu haben.
4.2. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir die Hardware vor der Lieferung aus der Originalverpackung nehmen und in Betrieb nehmen dürfen, um die von Ihnen abonnierten Module zu installieren.
5. Lieferung
5.1. Die Liefertermine oder Lieferfristen sind nicht verbindlich. Sie sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird und die Termine als solche gekennzeichnet sind.
5.2. Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferadresse.
5.3. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für Sie zumutbar sind.
Quandoo-Zusatzbedingungen für die Erstellung von Fotos
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Zusatzbedingungen regeln die besonderen Bedingungen für die Erstellung von Fotos.
1.2. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Quandoo-Geschäftsbedingungen für Unternehmenspartner sowie ggf. weitere vereinbarte Zusatzbedingungen.
2. Gegenstand des Vertrags
2.1. Wir bieten die Erstellung von Fotos an, insbesondere von Partnerrestaurants und den dort angebotenen Speisen und Getränken.
2.2. Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Zusatzbedingungen sind wir berechtigt, Dritte als Unterauftragnehmer einzuschalten.
3. Vertragsabschluss, Vereinbarung von Fristen, Kündigung, Lieferung
3.1. Sie können sich für die Produktion und Lizenzierung professioneller Fotos entweder per Vertrag oder über die Quandoo-Webseite anmelden. In einer separaten Einzelvereinbarung werden sowohl der Preis als auch die Anzahl der zu liefernden Fotos festgelegt.
3.2. Nach Vertragsabschluss legen wir in gegenseitigem Einvernehmen einen verbindlichen Termin für die Erstellung der Fotos („ Shooting") fest.
3.3. Wenn Sie das Shooting stornieren, bleiben die im Einzelvertrag vereinbarten Kosten in voller Höhe fällig. Wenn Sie das Shooting verschieben, werden folgende Gebühren fällig: (i) wird das Shooting mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin verschoben, werden keine Kosten fällig; (ii) wird das Shooting 24–48 Stunden vor dem vereinbarten Termin verschoben, werden 50 % der im Einzelvertrag vereinbarten Kosten fällig; (iii) wird das Shooting weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin verschoben, werden 100 % der im Einzelvertrag vereinbarten Kosten fällig.
3.4. Wir liefern die vertraglich vereinbarte Anzahl von Fotos im jpg-Format, die gegebenenfalls von Quandoo vor der Lieferung an den Partner nach eigenem Ermessen bearbeitet werden („Material"). Es besteht kein Anspruch auf Lieferung sonstiger Fotografien, die im Rahmen der Dreharbeiten entstehen und kein Material darstellen („Rohmaterial"). Wir entscheiden nach eigenem Ermessen, welche Fotos Ihnen als Material zugesandt werden.
4. Auswahl der Motive, Einwilligung, Entschädigung
4.1. Die Auswahl der Fotomotive erfolgt in Absprache zwischen Ihnen und uns oder den von uns beauftragten Unterauftragnehmern.
4.2. Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, die für die Erstellung der Fotos erforderliche Zustimmung Dritter einzuholen und uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf der Nichteinholung dieser Zustimmung oder der nicht vollständigen Einholung dieser Zustimmung beruhen.
5. Einräumung von Nutzungsrechten
5.1. Wir räumen Ihnen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Schutzfrist das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht zur materiellen oder immateriellen Nutzung des Materials wie folgt ein:
5.1.1. Das Recht, das Material im Internet öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere auf Webseiten und Konten in sozialen Medien, sowie im Rahmen webbasierter Werbung, die in einem digitalen Format bereitgestellt wird.
5.1.2. Das Recht, das Material in Büchern, Dokumentationen, Werbemaßnahmen, Werbung einschließlich Plakatwerbung, Broschüren, Flyern, Katalogen für Print- und Digitalausgaben ohne Mengenbeschränkung im In- und Ausland zu verwenden.
5.1.3. Das Recht, das Material im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen und es zu diesem Zweck an Dritte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung weiterzugeben.
5.1.4. Das Recht, das Material auf Messen und Veranstaltungen, insbesondere für interne und externe Präsentationen, sowohl in digitaler als auch in analoger Form zu präsentieren.
5.1.5. Das Recht, das Material durch die Herstellung und den Verkauf von Waren aller Art kommerziell zu verwerten.
5.1.6. Das Recht, das Material unter Berücksichtigung der Urheberpersönlichkeitsrechte zu bearbeiten und für den vorgesehenen Verwendungszweck anzupassen, d. h. Retuschen, Farb- und Auflösungsanpassungen vorzunehmen, das Material digital zu verändern und Details zu erstellen.
5.2. Sie können im Rahmen der Ihnen unter 5.1 eingeräumten Rechte Unterlizenzen vergeben.
5.3. Sie akzeptieren die Einräumung von Rechten im oben genannten Umfang.
5.4. Wir versichern, dass mit dem Urheber der Materialien ein Verzicht auf sein Recht auf Namensnennung vereinbart wurde, soweit dies rechtlich zulässig ist.
5.5. Wir haben das Recht, das Material zu bearbeiten und – auch in bearbeiteter – zu Werbezwecken zu nutzen, z. B. durch Präsentation durch uns und mit uns verbundene Unternehmen auf Webseiten, in Apps, in Print-Werbemitteln und in internen und externen Präsentationen, zeitlich und räumlich unbeschränkt und in materieller und immaterieller Form. Der Autor und die zwischengeschalteten Auftragnehmer sind ebenfalls berechtigt, das Material als Referenz für ihre eigene Kundenakquisition zu verwenden. Wir werden Ihren Konkurrenten keine direkten Rechte an dem (Roh-)Material einräumen.