Zusatz für die Bereitstellung des Google Integration + und Facebook/Instagram Add-Ons

1. Das Add-On ist eine Ergänzung zu den von Quandoo im Rahmen des bestehenden Reservierungsvertrags mit dem Partner bereitgestellten Buchungsdiensten und kein eigenständiges Produkt. Nur Partner, die vertraglich eines der folgenden Reservierungsmodule verwenden, dürfen das Add-On gemäß den Bestimmungen dieses Addendums verwenden: Basic, Professional, Pro, Premium. Dieses Addendum wird automatisch ungültig, wenn der Reservierungsvertrag endet, unabhängig des Grundes. Die Laufzeit dieses Addendums ist an die Laufzeit des Reservierungsvertrags gebunden.

2. Während der Laufzeit des Addendums sind alle Reservierungen, die über die Google-Oberfläche, Facebook oder Instagram vorgenommen werden, unter Ausschluss von Links von Quandoo zu externen Websites, für den Partner kostenlos. Der Partner muss weiterhin für Reservierungen bezahlen, die über alle anderen Kanäle gemäß den Bestimmungen des Reservierungsvertrags eingehen. Gebührenpflichtige Reservierungen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, alle Reservierungen, die über SEM-Kanäle, Aktionslinks oder den Reservierungslink im Google-Panel eingehen.

3. Der Partner zahlt eine monatliche Gebühr in Höhe von 0,00 EUR.

4. Dieses Addendum tritt am Tag der tatsächlichen Umsetzung des Reservierungsvertrags in Kraft.

5. Wird das Addendum nicht gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen gekündigt, verlängert es sich fortwährend um jeweils einen (1) Monat.

6. Jede Partei kann das Addendum mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen (E-Mail ausreichend). Darüber hinaus hat Quandoo das Recht, das Addendum durch schriftliche Mitteilung (E-Mail ausreichend) an den Partner zu beenden, falls und wenn Google anfängt, Reservierungen über die in 2. angegebenen Kanäle in Rechnung zu stellen. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

7. Alle anderen Bestimmungen des Reservierungsvertrags gelten für dieses Addendum, sofern in diesem Zusatzvertrag nicht ausdrücklich darauf eingegangen. Im letzteren Fall hat das Addendum Vorrang.